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Zwangsarbeit ArtikelUnter Zwangsarbeit versteht man die Arbeitstätigkeit, zu der eine Person unter Androhung einer Strafe oder eines Übels gezwungen wird.
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird.
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Während des Zweiten Weltkrieges wurden in Deutschland Kriegsgefangene und Zivilpersonen der besetzten Gebiete dazu gezwungen, die fehlenden Arbeiter, die in dem Krieg waren, zu ersetzen und vor allem die Kriegsproduktion aufrecht zu erhalten. Vorwiegend die Industrie, aber auch öffentliche Einrichtungen, die Kirche, selbst Privatpersonen forderten Zwangsarbeiter an. Die Zwangsarbeiter erhielten in der Regel eine knappe Kost (in vielen Fällen ca. zu dem Erhalt der Arbeitskraft), teilweise einen - kleinen - Lohn. Sie waren in Zwangsarbeiterlagern untergebracht, häufig Barackenlager, mit Stacheldraht eingezäunt. Zuständig war der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel.
Siehe auch:
Buch-Tipp: Bist du Bandit? Das Lagertagebuch des Zwangsarbeiters Wassilij T. Kudrenko Das Buch " Bist du Bandit? Das Lagertagebuch des Zwangsarbeiters Wassilij T. Kudrenko" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch. |
Thema NS-Zwangsarbeit seit 1945 | |
Die Zwangsarbeit ist seit Ende des Krieges stets wieder ein Thema gewesen, zuletzt Ende der 1990er, nach dem vermehrt Klagen der überlebenden Zwangsarbeiter bei Gerichten eingingen. Daraufhin beschloss der deutsche Bundestag, einen Fonds in Form der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft einzurichten, der ehemalige Zwangsarbeiter entschädigen soll. Das Fondsvermögen belief sich auf 10 Milliarden D-Mark (ca. 5,1 Milliarden Euro). Diese Summe wurde jeweils zur Hälfte vom deutschen Staat und der deutschen Industrie bereitgestellt, wobei sich die Industrie schwer tat, ihren Anteil aufzubringen.
Am 2. August 2004 wurden die Zahlungen Deutschlands an Ex-ZwangsarbeiterInnen abgeschlossen. Insgesamt rund 401 Millionen US-Dollar wurden an diesem Tag überwiesen. Die jüdischen Organisationen müssen nun an 130.681 Personen in 62 Ländern jeweils 3 Tausend US-Dollar auszahlen. (Quelle: taz v. 4.8.2004: [1] (http://www.taz.de/pt/2004/08/04/a0110.nf/textdruck))
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Eine Form der Zwangsarbeit stellt die Sklaverei dar, bei der ebenfalls Menschen zur Arbeit gezwungen wurden und bis heute werden. Hiervon zu unterscheiden ist die Zwangsarbeit, die in den Gefängnissen fast aller Länder der Welt geleistet werden muss.
Buch-Tipp: Die Wolfshaut Ein Meisterwerk "Die Wolfshaut" spielt Anfang der 50er in einem verschlafenen österreichischen Dorf mit dem sprechenden Namen "Schweigen". Während eines langen regnerischen Winters ereignen sich mehrere rätselhafte Todesfälle, die offenbar mit einem Verbrechen während der NS-Zeit zu tun haben. Wie in einem Kriminalroman wird das Geheimnis schließlich... |
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Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen in dem Jugendstrafrecht als Auflage hat Strafcharakter, und bleibt in dem Rahmen des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verfassungsgemäß, so wie auch die Arbeitspflichten gemäß § 56b StGB nicht gegen Verfassung und Menschenwürde verstoßen.
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Nach obiger Definition sind auch Wehrdienst und Zivildienst Formen von Zwangsarbeit. Eine angemessene Entlohnung gibt es auch hier nicht. Diese Form der Zwangsarbeit, die Männer diskriminiert und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes untergräbt, ist umstritten. Der Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Zwangsarbeit verbietet, bezeichnet den Wehrdienst als Ausnahme.
Buch-Tipp: Erzählungen aus einer anderen Welt Aber über "Entschädigungen" spricht niemand . . . Viel - und zu Recht - ist in den vergangenen Monaten die allgemeine Rede gewesen von Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter, wiewohl erstaunlicherweise stets ca. an solche in deutschen Diensten. So kommt dieses Buch gerade rechtzeitig, um ein - wenn schon nicht materielles, so doch... |
Arbeitsverpflichtung für Sozialhilfeempfänger | |
Nach dem Bundessozialhilfegesetz ist ein Sozialhilfeempfänger zu so genannter "gemeinnütziger Arbeit" verpflichtet, für die kein Arbeitslohn gewährt werden muss. In dem Weigerungsfall kann ihm die Hilfe zu dem Lebensunterhalt (Sozialhilfe) gekürzt oder gestrichen werden, die ihm eine menschenwürdige Existenz ermöglicht hätte (§ 19 Abs. 2 BSHG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 BSHG).
Aus Sicht betroffener Sozialhilfeempfänger bietet diese Art der Tätigkeit wenig Anreiz und wird folglich von manchen Betroffenen als Zwang empfunden. Gemäß diesem Standpunkt verstößt eine Streichung der Existenzsicherung gegen das Sozialstaatsprinzip und die Menschenrechte. Demgegenüber wird von anderen angeführt, dass die Sicherung der Existenz des Betroffenen einen adäquaten Lohnersatz darstelle. Eine Verwirkung der Sozialhilfe wegen Arbeitsverweigerung könne insoweit nicht als illegitime Strafe genannt werden. Für nicht erbrachte Leistungen müsse kein Entgelt entrichtet werden.
Es gibt bisher keine verfassungsrechtliche Bewertung der Frage.
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- So jemand nicht will arbeiten, der soll auch nicht essen. (Paulus, 2. Brief an die Tessalonicher)
- Jeder Mensch hat ein Lebensrecht. Wer nicht arbeitet soll trotzdem gut essen! (Anna Eberle, Mitglied in dem Vorstand des Bundeserwerbslosenausschusses ver.di)
Siehe auch: Soziale Ungleichheit
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Buch-Tipp: Ich werde es nie vergessen. Briefe sowjetischer Kriegsgefangener 2004-2006 Das Buch " Ich werde es nie vergessen. Briefe sowjetischer Kriegsgefangener 2004-2006" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch. |
Weiteres zu dem Artikel Zwangsarbeit | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Arbeit, August, Menschen, Mitglied, Rahmen, Regel, Sozialpolitik, Stacheldraht, Stiftung, Strafrecht, Verbindung, Verfassung, Wehrdienst, Zukunft, Zwang | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Zwangsarbeit' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Zwangsarbeit Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Zwangsarbeit' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Zwangsarbeit' und 'Zwangsarbeit' Definition sehr dankbar.
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